FAQ zur Firmenwebsite: Rechtliches, Technik und Inhalte
Wer eine Firmenwebsite plant, muss drei Aufgaben bewältigen: rechtliche Pflichten, technische Umsetzung und inhaltliche Gestaltung. Die rechtlichen Anforderungen sind nicht verhandelbar. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, etwa die IP-Adresse eines Besuchers, unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 20 Millionen Euro geahndet werden.
Technik und Inhalte sind dagegen Gestaltungssache; hier entscheiden Budget, Zeit und Zielgruppe.
Was die DSGVO für Ihre Website bedeutet
Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 einheitlich für alle Unternehmen, die im EU-Raum aktiv sind. Sie regelt den Schutz personenbezogener Daten, also aller Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen. Eine IP-Adresse zählt dazu, ebenso wie Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, ein Gesetz erlaubt sie ausdrücklich oder die betroffene Person hat eingewilligt. Für eine Firmenwebsite bedeutet das: Jedes Kontaktformular, jeder Newsletter-Eintrag und jedes Analyse-Tool, das Besucherdaten sammelt, braucht eine Rechtsgrundlage. In den meisten Fällen ist das die Einwilligung des Nutzers oder die Vertragserfüllung, etwa bei einer Bestellanfrage.
Legen Sie vor dem Start der Website fest, welche Daten Sie erheben und wofür. Diese Angaben gehören in eine Datenschutzerklärung, die auf jeder Seite erreichbar sein muss. Die Erklärung sollte in verständlicher Sprache beschreiben, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und wie lange sie gespeichert bleiben.
Welche Pflichtangaben Ihre Website braucht
Neben der Datenschutzerklärung verlangt das deutsche Recht ein Impressum. Es muss auf jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein und Angaben zur Identität des Betreibers enthalten: Name, Anschrift, Kontaktdaten und, bei Kapitalgesellschaften, die Handelsregisternummer. Bei einer GmbH oder UG kommen der vertretungsberechtigte Geschäftsführer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzu.
Die Angaben müssen vollständig und aktuell sein. Ein Impressum, das nur eine Postfachadresse nennt, genügt nicht, weil die Anschrift eine Zustellung ermöglichen muss. Auch die Datenschutzerklärung ist Pflicht, sobald die Website personenbezogene Daten verarbeitet. Das ist praktisch immer der Fall, schon weil der Server die IP-Adresse im Log speichert.
Was sich mit dem TDDDG geändert hat
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, kurz TDDDG, hat das bisherige TTDSG abgelöst. Für Website-Betreiber ändert sich dadurch im Kern wenig, denn die Regeln zum Umgang mit Cookies und Tracking bleiben bestehen.
Das Gesetz verlangt, dass Sie die Einwilligung des Besuchers einholen, bevor Sie Cookies setzen, die nicht technisch notwendig sind. Technisch notwendige Cookies, etwa für den Warenkorb oder die Spracheinstellung, dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden. Für alles andere, etwa Analyse-Cookies oder Marketing-Tracking, brauchen Sie einen Einwilligungsdialog, den der Nutzer aktiv bestätigt. Ein Banner, das nur informiert und den Nutzer weiterklicken lässt, genügt nicht.
Technik: Baukasten oder eigenes System
Die technische Umsetzung hängt von Ihren Anforderungen ab. Ein Website-Baukasten wie Wix, Squarespace oder Jimdo eignet sich für kleine Unternehmen, die schnell eine ansprechende Seite brauchen und keine besonderen Funktionen erwarten. Sie wählen ein Design, fügen Texte und Bilder ein und veröffentlichen die Seite, ohne programmieren zu müssen. Die Kosten sind monatlich und beinhalten Hosting, Domain und oft auch ein SSL-Zertifikat.
Ein Content-Management-System wie WordPress gibt Ihnen mehr Freiheit. Sie können Themes und Plugins installieren, den Quellcode anpassen und die Seite später um Online-Shop, Blog oder Buchungssysteme erweitern. Dafür müssen Sie Hosting und Domain selbst organisieren und Updates selbst einspielen. Wer keine Erfahrung mit Technik hat, sollte für die Einrichtung einen Dienstleister beauftragen oder sich ausreichend Einarbeitungszeit einplanen.
Sie sollten die Entscheidung nicht nur am Preis festmachen. Entscheidend ist, ob die Lösung Ihre Anforderungen abdeckt: Brauchen Sie einen Shop mit Zahlungsabwicklung, ein Terminbuchungssystem oder eine mehrsprachige Seite? Je spezieller die Anforderungen, desto eher lohnt sich ein flexibles System.
Inhalte: Was auf die Startseite gehört
Die Startseite muss innerhalb weniger Sekunden erklären, was Ihr Unternehmen anbietet und warum ein Besucher bleiben sollte. Formulieren Sie einen klaren ersten Satz, der Leistung und Zielgruppe benennt, etwa "Wir bauen Holzhäuser in Norddeutschland" statt "Willkommen bei unserer Firma". Dazu gehören ein kurzer Absatz zu Ihren Leistungen, ein sichtbarer Kontaktweg und ein Hinweis, wie der Kunde den nächsten Schritt macht, etwa einen Termin vereinbart oder ein Angebot anfordert.
Unterseiten sollten eine Frage beantworten: Die Leistungsseite erklärt, was Sie anbieten und wie der Ablauf aussieht. Auf der Über-uns-Seite stellen sich die Personen hinter dem Unternehmen vor und schaffen Vertrauen. Die Kontaktseite enthält neben dem Formular auch Telefonnummer, E-Mail und Anschrift. Eine Seite mit Referenzen oder Kundenstimmen ist wertvoll, weil sie neuen Besuchern zeigt, dass andere bereits gute Erfahrungen gemacht haben.
Achten Sie darauf, dass die Inhalte aktuell bleiben. Eine Website mit veralteten Preisen oder Mitarbeitern, die nicht mehr dort arbeiten, schadet der Glaubwürdigkeit. Planen Sie ein, die Inhalte regelmäßig zu prüfen, mindestens einmal im Quartal.