Schritt 06 / Technik, Launch und Pflege

Die Launch-Checkliste für Ihre neue Website

Klären Sie zuerst, was Ihre neue Website leisten soll und wer sie später pflegt. So können Sie entscheiden, ob ein Baukasten, ein Content-Management-System (CMS) oder eine individuelle Umsetzung zu Ihnen passt.

Prüfen Sie vor dem Start Inhalte, Funktionen, rechtliche Anforderungen und technische Einstellungen. Behalten Sie diese Punkte auch nach dem Livegang im Blick.

Ziele und Seitenumfang festlegen

Legen Sie ein Hauptziel fest, bevor Sie Gestaltung oder Technik auswählen. Ihre Website soll zum Beispiel Anfragen ermöglichen, ein Angebot erklären, Termine vergeben, Inhalte veröffentlichen oder Verkäufe abwickeln. Bestimmen Sie außerdem, welche Handlung Besucherinnen und Besucher als Nächstes ausführen sollen: anrufen, ein Formular senden, buchen oder kaufen.

Planen Sie zunächst nur die für dieses Ziel nötigen Seiten und Funktionen. Ordnen Sie die Seiten in einer Liste den übergeordneten Seiten zu, damit klar ist, welche Inhalte zusammengehören und bis zum Start fertig sein müssen. Für eine kleine Dienstleistungswebsite könnten das etwa Startseite, Leistungen, Über uns und Kontakt sein. Ergänzungen, die nicht direkt zum Hauptziel beitragen, können später folgen.

  • Hauptziel und wichtigste Nutzerhandlung festlegen
  • Seiten für den Start auflisten und ordnen
  • Für jede Seite Texte, Bilder, Grafiken und Downloads erfassen
  • Zuständigkeiten für Lieferung, Prüfung und Freigabe klären
  • Termine für Inhalte und Entscheidungen festlegen

Bitten Sie früh um Rückmeldungen zur Seitenstruktur oder zu ersten Entwürfen. Die IHK nennt drei bis fünf Personen als praktikable Zahl für dieses frühe Feedback. Damit erhalten Sie keine repräsentativen Ergebnisse. Die Rückmeldungen können aber unklare Bezeichnungen oder schwer auffindbare Inhalte aufdecken. Bei umfangreichen Websites und Onlineshops sind ausführlichere Nutzertests sinnvoll.

Die passende Lösung auswählen

Richten Sie die Wahl nach Funktionen, Pflegeaufwand und Zuständigkeiten aus. Ein Baukasten kann zu einer überschaubaren Website mit grundlegenden Funktionen passen; ein CMS eignet sich, wenn Sie Inhalte regelmäßig selbst ändern oder ergänzen möchten. Wenn besondere Abläufe, Schnittstellen oder komplexe Funktionen gebraucht werden, kommen individuelle Entwicklung oder eine Agentur infrage.

Ihr Vorhaben Das sollten Sie vor der Entscheidung klären
Wenige Seiten mit Basisinformationen Deckt der Baukasten die benötigten Seiten, Formulare und Gestaltungsmöglichkeiten ab?
Regelmäßige Änderungen und neue Inhalte Ist das CMS im Alltag verständlich, und wer übernimmt Updates und Zugriffsrechte?
Individuelle Abläufe oder Schnittstellen Deckt die Umsetzung den Bedarf ab, und wer betreut die Website anschließend?
Verkauf, Zahlung oder Buchung Sind Shop-Funktionen, Zahlungswege, Datenschutz, Barrierefreiheit und Support eingeplant?

Vergleichen Sie auch die laufenden Kosten und die Möglichkeiten für einen späteren Wechsel. Klären Sie, wem Domain, Inhalte und Website-Dateien gehören und ob Sie diese später übertragen können. Klären Sie vorab, wer Backups erstellt, technische Updates übernimmt und bei Problemen erreichbar ist. Ein allgemeiner Kosten- oder Qualitätsvorteil für Baukasten, CMS oder Agentur lässt sich nicht pauschal annehmen.

Inhalte und Funktionen umsetzen

Schreiben Sie die Inhalte entlang der Aufgaben Ihrer Besucherinnen und Besucher. Eine Person, die Kontakt aufnehmen möchte, sollte die Kontaktdaten leicht finden. Wer ein Angebot prüft, sollte schnell verstehen, was enthalten ist und wie der nächste Schritt aussieht.

Denken Sie mobile Nutzung und Barrierefreiheit von Anfang an mit. Prüfen Sie zum Beispiel, ob Navigation und Formulare auf kleinen Bildschirmen funktionieren, ob sich die Website mit der Tastatur bedienen lässt und ob Bilder passende Alternativtexte haben. Achten Sie auf verständliche Beschriftungen und ausreichende Farbkontraste. Automatisierte Prüfprogramme helfen dabei, ersetzen aber keine menschliche Prüfung. Das W3C empfiehlt, technische Kontrollen mit Bewertungen der tatsächlichen Nutzbarkeit zu verbinden.

Wenn Sie externe Dienste einbinden, erfassen Sie diese schon während der Umsetzung. Halten Sie dabei auch fest, ob Karten und Videos eingebunden sind und welche Analysewerkzeuge oder externen Schriftarten Sie nutzen. Notieren Sie, welche Daten die Dienste verarbeiten und wann sie geladen werden. Diese Bestandsaufnahme erleichtert die spätere Prüfung von Datenschutz und Einwilligungen.

Rechtliche Pflichten prüfen

Prüfen Sie, welche Angaben zu Ihrem Unternehmen nötig sind und welche Datenschutz- und Barrierefreiheitsregeln für Ihr Geschäftsmodell und die eingesetzten Funktionen gelten. Die Anforderungen hängen vom konkreten Angebot ab. Eine allgemeine Checkliste ersetzt deshalb keine Prüfung des Einzelfalls.

Wer digitale Dienste geschäftsmäßig anbietet, muss nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes bestimmte Angaben zum Anbieter machen. Dazu können Name und Anschrift, Kontaktangaben sowie je nach Anbieter Register- oder Berufsangaben gehören. Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Kontrollieren Sie, ob Ihr Impressum zum tatsächlichen Anbieter passt und von den relevanten Seiten aus erreichbar ist.

Bei Cookies und vergleichbaren Technologien kommt es auf ihren Zweck an. § 25 TDDDG verlangt grundsätzlich eine Einwilligung, wenn Informationen auf einem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, etwa für technisch notwendige Vorgänge zur Übertragung einer Nachricht oder zur Bereitstellung eines ausdrücklich gewünschten Dienstes. Prüfen Sie deshalb jede eingesetzte Technologie einzeln. Die Datenschutzhinweise müssen außerdem die tatsächliche Datenverarbeitung erklären. Wenn eine Website eine Einwilligung einholt, muss der Widerruf ebenso einfach möglich sein.

Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für bestimmte erfasste Produkte und Dienstleistungen. Eine Website mit Online-Verkauf oder Buchung kann darunterfallen, wenn sie Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags ermöglicht. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt dabei ein Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme. Prüfen Sie, ob Ihr Angebot tatsächlich in den Anwendungsbereich fällt und ob eine Ausnahme greift. Unabhängig davon verbessert barrierefreie Gestaltung die Nutzbarkeit für viele Menschen.

Website vor dem Livegang testen

Gehen Sie die Website vor der Veröffentlichung mit echten Aufgaben durch. Senden Sie ein Formular ab und prüfen Sie, ob die Anfrage ankommt. Testen Sie Buchungen oder Zahlungen, wenn Ihre Website diese Funktionen anbietet. Kontrollieren Sie außerdem Kontaktdaten, Preise, Öffnungszeiten, Downloads und Verlinkungen.

  • Seiten auf mehreren Geräten und Bildschirmgrößen prüfen
  • Navigation, Formulare und zentrale Nutzerwege testen
  • Tastaturbedienung und Beschriftungen kontrollieren
  • Impressum, Datenschutzhinweise und Einwilligungsfunktionen prüfen
  • HTTPS-Verbindung und Sicherung der Website kontrollieren
  • Erreichbarkeit wichtiger Seiten für Suchmaschinen prüfen

Achten Sie darauf, dass keine versehentliche Sperre die Auffindbarkeit verhindert. Dazu gehören eine Anmeldepflicht für öffentliche Inhalte, eine noindex-Einstellung oder eine Sperre in der Datei robots.txt. Eine Sitemap, also eine Datei mit den wichtigen Seitenadressen, und die Google Search Console, ein Werkzeug von Google, helfen dabei, Seiten bei Google zu melden und die technische Erfassung zu beobachten. Sie garantieren keine sofortige Aufnahme in die Suchergebnisse.

Prüfen Sie die Ladegeschwindigkeit und die Stabilität der Darstellung auch unter realen Nutzungsbedingungen. Google bewertet dafür unter anderem die Ladezeit des Hauptinhalts, die Reaktionsfähigkeit und unerwartete Layoutverschiebungen. Die als „gut“ eingestuften Schwellen liegen bei höchstens 2,5 Sekunden für die Ladezeit des Hauptinhalts, höchstens 200 Millisekunden für die Reaktionsfähigkeit und höchstens 0,1 für Layoutverschiebungen. Google beurteilt diese Werte am 75. Perzentil, also anhand des Werts, den 75 Prozent der erfassten Seitenaufrufe erreichen oder unterschreiten. Diese Werte sind technische Messziele. Sie garantieren weder bessere Platzierungen noch mehr Verkäufe.

Relaunches gesondert planen

Wenn eine bestehende Website ersetzt wird oder sich Adressen ändern, erfassen Sie alte und neue Seiten, bevor Sie veröffentlichen. Leiten Sie dauerhaft verschobene Seiten auf passende neue Ziele um. Eine alte Leistungsseite sollte beispielsweise zur entsprechenden neuen Leistungsseite führen, nicht pauschal zur Startseite.

Für endgültig entfallene Inhalte ohne passende Nachfolgeseite sollte eine entsprechende Fehlermeldung erscheinen. Prüfen Sie außerdem, ob Sperren entfernt wurden, die Suchmaschinen daran hindern, die Website zu erfassen. Kontrollieren Sie nach dem Start, ob Weiterleitungen funktionieren und Google die Seiten abrufen und in seinen Suchergebnissen berücksichtigen kann. Google verarbeitet einen Umzug Seite für Seite; ein festes Tempo für die Aufnahme in die Suchergebnisse ist nicht zugesichert.

Website nach dem Start prüfen

Bestimmen Sie eine verantwortliche Person für Inhalte, technische Zugänge und die Betreuung der Website. Prüfen Sie nach dem Livegang, ob Kontaktformulare, Buchungen und Zahlungen weiterhin funktionieren. Beobachten Sie Meldungen in der Search Console und, sofern datenschutzgerecht eingerichtet, die Nutzungsdaten.

Erstellen Sie regelmäßig Sicherungskopien und testen Sie, ob sich die Daten daraus wiederherstellen lassen. Ergänzen Sie neue Funktionen oder externe Dienste nur mit einer erneuten Prüfung von Datenschutz und Barrierefreiheit. Bei einem Relaunch sollten auch alte Adressen und Weiterleitungen noch nach dem Start beobachtet werden.