Schritt 05 / Gestalten

Webdesign-Checkliste: Ist Ihr Layout bereit für den Start?

Eine Website ist nicht startklar, nur weil sie fertig aussieht. Vor der Veröffentlichung müssen Besucher die wichtigsten Inhalte finden, zentrale Funktionen auf verschiedenen Geräten bedienen und der Website vertrauen können. Danach folgen technische Auffindbarkeit, Leistung, Datenschutz und Pflichtinformationen.

Die Checkliste trennt Startblocker, die vor der Veröffentlichung zu beheben sind, von Optimierungen, die nach der Veröffentlichung möglich sind. Einen allgemein gültigen Punktwert gibt es nicht; die Punkte helfen, den Zustand der Website einzuschätzen.

Zielgruppe und Inhalte prüfen

Zuerst prüfen Sie, ob Besucher in wenigen Sekunden verstehen, was die Website anbietet und für wen sie gedacht ist; ohne diesen Eindruck hilft auch das schönste Layout nicht weiter. Prüfen Sie, ob die wichtigsten Inhalte vollständig, aktuell und frei von offensichtlichen Fehlern sind. Dazu gehören nicht nur Texte, sondern auch Preise, Öffnungszeiten, Kontaktdaten und alle Angaben, die für eine Entscheidung relevant sind.

Für die wichtigste Nutzeraktion, etwa eine Kontaktaufnahme, eine Bestellung oder eine Anmeldung, sollte es einen klaren nächsten Schritt geben. Ein Button mit einer eindeutigen Beschriftung wie "Jetzt anfragen" ist dabei hilfreicher als ein allgemeiner Link. Wenn mehrere Handlungsoptionen existieren, ordnen Sie sie nach Bedeutung und geben Sie der wichtigsten Aktion die größte Sichtbarkeit.

Bedienbarkeit testen

Die Bedienbarkeit entscheidet darüber, ob Besucherinnen und Besucher die Website tatsächlich nutzen können. Testen Sie Navigation, Links, Buttons und Formulare auf einem echten Smartphone und am Desktop. Eine Vorschau im Browser, die verschiedene Bildschirmgrößen simuliert, ersetzt keinen Test auf einem echten Gerät, weil sich Touch-Eingaben, Displaygrößen und Nutzungssituationen dort anders verhalten.

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) des World Wide Web Consortiums (W3C) beschreiben, woran Sie die Zugänglichkeit testen können. Sie umfassen unter anderem Textalternativen für Bilder, Tastaturbedienbarkeit, ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie verständliche Formulare. W3C weist ausdrücklich darauf hin, dass die Richtlinien nicht jedes individuelle Bedürfnis abdecken. Eine bestandene Kurzprüfung bestätigt keine vollständige Zugänglichkeit. Sie ist ein belastbarer Ausgangspunkt für weitere Prüfungen.

Konkret sollten Sie prüfen:

  • Lässt sich die Seite vollständig mit der Tastatur bedienen, und ist der Tastaturfokus sichtbar?
  • Sind Links, Schaltflächen und Formulare auch ohne Maus nutzbar?
  • Unterscheiden sich Text und Bedienelemente ausreichend vom Hintergrund?
  • Bleibt der Inhalt lesbar, wenn Sie den Text vergrößern?
  • Sind Formulare verständlich beschriftet und lassen sich Fehler korrigieren?

WCAG nennt außerdem Mindestgrößen für Bedienelemente, sichtbaren Fokus und Anmeldeverfahren mit weniger Barrieren. Diese Anforderungen gehen über das reine Aussehen auf dem Handy hinaus.

Technische Erreichbarkeit und Leistung prüfen

Bevor Sie veröffentlichen, prüfen Sie, ob die Domain der fertigen Website erreichbar ist und die Seite bei einem erfolgreichen Abruf einen HTTP-200-Status liefert. Wichtige Seiten dürfen nicht versehentlich von Suchmaschinen ausgeschlossen sein, etwa durch ein Login, eine robots.txt-Datei (Anweisungen, welche Seiten Suchmaschinen durchsuchen dürfen) oder ein noindex-Tag (Anweisung, eine Seite nicht in den Index aufzunehmen). Diese technischen Mindestbedingungen machen eine Seite grundsätzlich indexierbar, garantieren aber weder die Aufnahme in den Index noch bestimmte Positionen in den Suchergebnissen.

Auch die Leistung gehört zu den technischen Grundlagen. Die Core Web Vitals bilden verschiedene Aspekte realer Nutzung ab: LCP (Largest Contentful Paint) misst, wie schnell der Hauptinhalt lädt, INP (Interaction to Next Paint) die Reaktionsfähigkeit auf Eingaben und CLS (Cumulative Layout Shift) unerwartete Layoutverschiebungen. Die Schwellenwerte für eine gute Bewertung liegen bei höchstens 2,5 Sekunden für LCP, höchstens 200 Millisekunden für INP und höchstens 0,1 für CLS, jeweils gemessen am 75. Perzentil der Seitenaufrufe. Das heißt, bei drei Vierteln aller Seitenaufrufe muss der jeweilige Wert innerhalb der genannten Grenze liegen.

Ein einzelner Test in einer kontrollierten Umgebung ersetzt keine Messung realer Besuche: INP benötigt echte Nutzerinteraktionen und lässt sich im Labor nicht direkt erfassen; bei CLS können Laborwerte tatsächliche Verschiebungen während der Nutzung unterschätzen. Nutzen Sie Labortests zur Fehlersuche und ergänzen Sie sie mit Daten aus der realen Nutzung.

Rechtliche Pflichten prüfen

Rechtliche Pflichten hängen vom konkreten Einzelfall ab. Für geschäftsmäßige digitale Dienste verlangt § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) Anbieterinformationen, die ständig verfügbar, leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen. Welche Angaben im Einzelnen nötig sind, hängt von Rechtsform, Registereintrag und beruflicher Tätigkeit ab. Prüfen Sie daher, welche Informationen für Ihren konkreten Betreiber und Dienst erforderlich sind.

Beim Einsatz von Cookies und ähnlichen Technologien verlangt § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) grundsätzlich eine Einwilligung, wenn Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder dort ausgelesen werden. Eine Ausnahme besteht unter anderem, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Prüfen Sie, welche Technologien Sie einsetzen, und unterscheiden Sie notwendige von nicht notwendigen Funktionen. Eine Einwilligungslösung ist nicht pauschal für jede Website Pflicht.

Für bestimmte Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr kann das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) relevant sein. Es betrifft digitale Dienste über Websites oder Apps, die auf individuelle Anfrage von Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Abschluss eines Vertrags erbracht werden. Die Anforderungen gelten grundsätzlich seit dem 28. Juni 2025. Gesetz und Ausnahmen sind anwendungs- und unternehmensabhängig. Prüfen Sie, ob das BFSG für Ihr konkretes Angebot greift, und setzen Sie WCAG nicht pauschal mit einer gesetzlichen Pflicht für jeden Website-Betreiber gleich.

Nach dem Start beobachten

Nach der Veröffentlichung verfolgen Sie reale Lade- und Interaktionsdaten, statt sich auf einen einmaligen Testwert zu verlassen. Prüfen Sie in der Google Search Console, ob Ihre Seiten indexiert sind und ob Suchmaschinen sie regelmäßig durchsuchen. Sammeln Sie Rückmeldungen zu nicht auffindbaren oder schwer bedienbaren Funktionen, etwa über Kontaktformulare oder Nutzerbefragungen.

Inhalte, Links, Formulare und Abhängigkeiten von externen Diensten sollten Sie regelmäßig nachprüfen. Barrierefreiheit lässt sich mit manuellen Tests und gegebenenfalls Nutzertests weiterentwickeln. Automatisierte Prüfungen helfen, finden aber nicht alle Probleme, und WCAG sieht ausdrücklich automatisierte Tests zusammen mit menschlicher Prüfung vor.